Der Verein

Der LSV 61 Tauscha e.V. ist unser Sportverein in unserem Dorf. Jedoch nicht nur die Einwohner der Gemeinde Tauscha sind Mitglied im Verein. Unsere Mitglieder wohnen auch in den umliegenden Gemeinden Thiendorf, Radeburg, Königsbrück und Ottendorf und manche von uns tragen ihre Verbundenheit mit dem Verein bis nach Dresden oder  gar in andere Bundesländer.

Im Verein sind 250 Mitglieder organisiert, davon sind 80 Kinder.

Wir wollen als Verein der Lebensfreude, Entspannung und Gesundheit aller Bürger dienen und bemühen uns Erholung, Geselligkeit und Kommunikation zu pflegen sowie gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern – egal ob jung oder reif. 

Besonders wichtig ist uns die Förderung und Erziehung unseres Nachwuchses im Sinne einer kameradschaftlich geprägten und sportlich fairen Freizeitbeschäftigung. 

Der Verein verfolgt gemeinnützige Ziele. Wir arbeiten eng und vertrauensvoll mit den Verantwortlichen in der Gemeinde, den anderen Vereinen und unseren Sponsoren zusammen.

Immer am letzten Juniwochenende treffen sich alle Mitglieder, Nachbarn, Freunde, Sponsoren und Einwohner zu unserem traditionellen Sportfest. Die Organisation dieses größten Dorffestes in der Gemeinde wird von unseren Mitgliedern selbst organisiert und auch fast ausschließlich in Eigenregie ausgerichtet. Vor allem die Unterhaltungseinlagen der einzelnen Sektionen am Sonnabendabend haben schon lange Kultcharakter.


Geschichte

Die Höhepunkte des Vereinslebens wurden aus Protokollbüchern, Rechenschaftsberichten, Wahlversammlungen, Leitungssitzungen und Einzelgesprächen mit den Sportmitgliedern entnommen.

Vorbemerkung:

Bereits in den 20iger und 30iger Jahren des 19. Jahrhunderts vereinten sich Sportinteressierte im damaligen Arbeitersportverein. Hervorzuheben sind die Geräteturner von Dobra und Tauscha, welche einen regelmäßigen aktiven Turnsport trieben und die Bewohner ihrer Heimatdörfer mit ihren sportlichen Darbietungen erfreuten. Stellvertretend seien hier die Sportler Paul Schröter, Kurt Menzel, Helmut Hausdorf, Arno Pappritz u.a. erwähnt. Die organisierte Sportarbeit wurde durch den 2. Weltkrieg und der Nachkriegszeit für lange Zeit unterbrochen. Mehr oder weniger wurde 1947 wieder mit dem Turnsport in Dobra begonnen. Geturnt wurde auf dem Saal des Gasthofes Herrmann in Dobra. Beteiligt waren wiederum Sportler von Dobra und Tauscha. Durch ein starkes Ansteigen des Interesses am Volkssport Fußball kam das Geräteturnen in Dobra zum erliegen.In den 60iger Jahren bis 1976 stellte der Gasthof Schempp den Saal zur Verfügung worauf geturnt und später Tischtennis gespielt wurde.
Zur Gründung und Arbeit des Sportvereins „Traktor Tauscha'
Das große Interesse an einer vielseitigen, sportlichen Betätigung verlangte deren Organisation. Auf besondere, persönliche Initiative des Sportfreundes Helmut Hausdorf wurde am 31. März 1961 die „ BSG Traktor Tauscha" gegründet. Von da ab begann das organisierte sportliche Leben, allen voran die Sektion Frauengymnastik, Sektion Geräteturnen, später die Sektion männliche und weibliche Jugend im Tischtennis. Die ersten Übungsstätten waren der Kulturraum der Gemeinde Tauscha und der Gasthof Schempp in Tauscha - Anbau.  Auf ihrer konstituierenden Sitzung der BSG „TraktorTauscha" wurde der Vorstand gewählt. Zu ihm gehörten danach die Mitglieder: Helmut Hausdorf(Vorsitzender), Heinz Erbgen,Helfried Huhle, Edith Gotter und Paul Schröter. Die 40jährige Vereinsgeschichte begleiteten die Bürgermeister Annelies Barthel, Martin Schellbach und Dietmar Blatzky mit ihren Gemeindevertretungen. 

1971

Bogenschießen und Leichtathletik. Die Sektion Fußball wird die zahlenmäßig stärkste Sektion.

1971

Am 28./29.08.1971 Sportfest mit umfangreichem Programm aus Anlass des 10jährigen Bestehens der BSG „Traktor Tauscha“

1972

Der DTSB führte im Kreis ein Wettbewerb durch, wobei die BSG den 3. Platz erkämpfen konnte.

1973

Großer Sportlerball im Gasthof Tauscha mit über 100 Teilnehmern, das Abendessen (kalte Platte) gab es zum Preis von 3,- Mark.

1975

Rat der Gemeinde Tauscha stimmte dem Bau einer Freiluftkegelbahn zu.

1977

Die Fußballmännermannschaft erreichten den 3. Platz, gleiches schafften auch die Junioren.

1979

Fußballmännermannschaft errang den 2. Platz in der Kreisklasse, Fußballjunioren erkämpften sich den 3. Platz in der Kreisklasse, die Tischtennisspieler gewannen den Pokal in Olbernhau

1980

Baubeginn des Aufenthaltsgebäudes. Erstmals erhält die BSG finanzielle Mittel vom Bezirk Dresden in Höhe von 20.000,-- MDM. Wiederum waren hohe freiwillige Eigenleistungen gefordert. Es wurden Hohlblocksteine selbst hergestellt, Bauholz und vieles andere in Eigeninitiative bereitgestellt. Bilder hier

1980

Im Oktober wurde die Baugrube durch die Firma Helmut Hausdorf ausgehoben.

1981

Sektion Tischtennis wird zum 7. Mal Mannschaftskreismeister Sektion Fußball wird Vizemeister des Kreises

1982

Am 23.01.1982 konnte Richtfest gefeiert werden. Das Frühstück wurde von Frau Blatzky gebracht.

1983

Die grobe Fertigstellung und Inbetriebnahme derUnterkunfts- und Umkleidegebäudes wurde im Mai erreicht.

1988

Die Gemeinde, die BSG und einzelne aktive Mitglieder der Sportgemeinschaft werden in einer Festveranstaltung des Rates des Kreises für vorbildliche Sportarbeit ausgezeichnet.

1989

Die BSG „Traktor Tauscha" zählt 180 Mitglieder und erreicht den höchsten Mitgliederstand. Sektion Fußball 107 Mitglieder allgemeine Sportgruppe 29 Mitglieder,Tischtennis 24 Mitglieder, Gymnastik 20 Mitglieder. Es wurden wiederum 2100 Aufbaustunden geleistet.

1990

Die Sportvereinigung wird als „Verein  LSV 61 Tauscha" im Handelsregister eingetragen. Das Sportkonto wird im Verhältnis l : 2 in DM umgetauscht

1991

Festveranstaltung zum 30jährigen Bestehens des Sportvereins

1992/1993

Renovierungsarbeiten des Sportlerheimes Einbau einer Heizung durch großzügige Unterstützung der Firma G. Gumpert

1994

Vereinswahl, Sportfreund Juhr wird wiedergewählt Die Klubräume erhalten einen neuen Belag

1995

Planung der Mehrzweckhalle

1997

Bau des Zwischentraktes, Aufstieg der I. Mannschaft in die Kreisliga

1998

Hallenbau mit Unterstützung vieler Firmen und 40 Stunden Eigenleistung pro Mitglied des Vereines

1999

Fertigstellung der Halle und Einweihung im Rahmen der Weihnachtsfeier der Rentner der Gemeinde

2000

Offizielle Eröffnung der Mehrzweckhalle am 17.01.2000 Neugründung der Sektionen Tischtennis und Volleyball

2001

31.03.2001 wird der LSV 61 Tauscha 40 Jahre Der Sportverein zählt über 300 Mitglieder

2002

Aufstieg der I. Männermannschaft in die Kreisliga. Bild hier

2005

A-Jugend gewinnt Bezirkspokal. Bilder hier

2006

Aufstieg der A-Jugend in die Bezirksklasse und Einweihung des neuen Rasenplatzes. Bildhier

2009

Die I. Mannschaft gewinnt erstmals in der Vereinsgeschichte den Kreismeistertitel und schafft damit den Aufstieg in die Bezirksklasse 

2010

Überraschend schafft die I. Mannschaft als Aufsteiger den 7. Platz in der Bezirksklasse und kann somit die Klasse halten

2017

Die Männermannschaft gewinnt erstmals in der Vereinsgeschichte den Kreispokal

2018

Die Männermannschaft gewinnt abermals den Kreispokal und kann als erstes Team im Kreis überhaupt den Titel verteidigen. Auch die C-Jugend gewinnt den Kreispokal.


Organisation

Vereinsvorsitzender

Mirko Tillner

1. Stellvertreter

Pia Lucchesi

2. Stellvertreter

Benjamin Göhring

Kassenwart

Dirk Tenner

Öffentlichkeitsabeit

Pia Lucchesi

Verantwortlich für Org. Sport  und Oktoberfest

Thomas Lotzmann

Kultur

Ute Kießling

Objektverantwortlicher

Bernd Pohle

Zeugwart

Michael Schwarz

Abteilungsleiter Fussball

Dietmar Schulze
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Am Teich 3a
01561 Thiendorf OT Tauscha, Tel.: 035240-72382

Abteilungsleiter Gymnastik

Doris Michael
Unter den Linden 7
01561 Thiendorf OT Tauscha, Tel.: 035240-72586

Sponsoringbetreuung

Thomas Lotzmann, Mirko Tillner

Nachwuchsförderung

Jens Müller

Hüpfburgverantwortlicher

Markus Fuchsa

Satzung

STATUT
Des Landsportvereins (LSV) 61 Tauscha e. V.

I. Charakter und Ziele des Landsportvereins 61

Der Verein führt den Namen LSV 61 Tauscha e. V. und ist beim Amtsgericht Riesa im Vereinsregister eingetragen. Der LSV ist eine Vereinigung von mehreren Sektionen/Sportarten und Allgemeinen Sportarten/Volkssportarten Ihr Sitz ist in 01561 Tauscha
Ziele des Landsportvereins 61 sind:
 
- durch Körperkultur und Sport die Gesundheit aller Bürger des Territoriums zu erhalten und eine sinnvolle Freizeit anzubieten, dafür sind und werden die notwendigen Maßnahmen koordiniert
- die gemeinschaftlichen Interessen der Mitglieder gegenüber der Kommune und in der Öffentlichkeit zu  vertreten
- durch die sportliche Betätigung der Mitglieder im In- und Ausland die Völkerverständigkeit zufördern
 
Die Grundsatze der Tätigkeit des Landsportvereins 61 sind:
 
- es wird Amateursport betrieben
- der LSV wird ehrenamtlich geführt
- Grundlage der Wirksamkeit aller Leistungsstrukturen ist eine kameradschaftliche Zusammenarbeit
- Freie Wahl der Sportart und sportlichen Betätigungen
- Der LSV ist offen für alle sportineressierten Bürgerinnen und Bürger von Tauscha mit den Ortsteilen und umliegenden Gemeinden
- Der LSV bewahrt das humanistische Ideengut und die fortschrittlichen Traditionen der deutschen Turn- und Sportbewegung
- Der LSV ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, - Mittel des LSV dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden, - Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des LSV
- Der LSV will der Lebensfreude, Entspannung und Gesundheit aller Bürger dienen und bemüht sich, Erholung, Geselligkeit und Kommunikation zu pflegen sowie gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern
- Die Erhaltung, Wiederherstellung und der Schutz der natürlichen Umwelt sowie ihre Nutzung zum Sporttreiben
- Der Verein verfolgt gemeinnützige Ziele
- Keine Person wird durch Vergütung begünstigt, die dem Zweck des Vereins fremd oder unangemessen sind
- Aufmerksamkeit wird auch dem Kinder- und Jugendsport gewidmet

II. Mitgliedschaft

Der LSV ist Mitglied des Kreissportbundes Riesa-Großenhain.
Die Mitgliedschaft zum Verein kann jede Person auf Antrag erwerben, sofern sie die Bestimmungen dieses Status anerkennt. Die Mitgliedschaft wird durch Beschluss des Vorstandes des LSV erworben.
Bei Kindern unter 14 Jahren ist auf Antrag die schriftliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bürger und Gruppen können nach Vereinbarung „Fördernde" Mitglieder des LSV werden, wenn sie durch erhöhte Zuwendung die Tätigkeit des Sportvereins ideell, finanziell oder materiell unterstützen. Verdienstvolle Mitglieder können Ehrenmitglieder werden. Die Ehrenmitgliedschaft ist demokratisch zu entscheiden und in würdiger Form vorzunehmen. 

III.       Rechte der Mitglieder

- jedes Mitglied hat das Recht, in der zur Verfügung stehenden Sportart oder Allgemeinen Sportgruppe am STW teilzunehmen, um dadurch seine körperlichen, geistigen und moralischen Fähigkeiten frei zu entwickeln
- bei sportlicher Eignung gefördert zu werden
- der LSV/Gemeinde zur Verfügung stehende Sportanlagen und Geräte zu vereinbarten Zeiten, kostenlos zu nutzen
- bei Sportunfällen den vereinbarten Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen
- Lehrgänge und Bildungseinrichtungen des LSV bzw. des Sportbundes zur eigenen Qualifizierung zu nutzen
- Mit Vollendung des 16. Lebensjahres Leitungen, Vorstände und Revisionskommissionen zu wählen und Rechenschaft über ihre Tätigkeiten zu verlangen.
- Mit Vollendung des 18. Lebensjahres, sich um eine Kandidatur zu bewerben und gewählt zu werden.
- Sachliche Kritik ohne Ansehen der Person zu üben
- Auf Inanspruchnahme von Rechtshilfe durch den Vorstand
Die Grundorganisation/Verein zu wechseln und sich in mehreren Sportarten zu betätigen

IV. Pflichten der Mitglieder

Jedes Mitglied hat die Pflicht:
 
- für Ethik und Moral des Sportes auf der Grundlage des Völkerverbindenden olympischen Gedankens zu wirken
- für die Wahrung der demokratischen Prinzipien des Vereinslebens einzutreten
- sich sportlich fair, kameradschaftlich, hilfsbereit und ehrlich im Verein und bei sportlichen Wettkämpfen zu verhaltenden
- die Mitgliedsbeiträge regelmäßig zu zahlen
- die bereitgestellten Sportanlagen, -einrichtungen und -geräte pfleglich zu behandeln
 
Die Mitgliedschaft erlischt durch:
       
- schriftliche Austrittserklärung Streichung
- Ausschluss oder Ableben
 
Eine Streichung erfolgt durch den Vorstand des Vereins, wenn das Mitglied durch eigenes Verschulden mehr als 2 Jahre keinen Beitrag entrichtet hat.
Der Ausschluss kann durch die MV bzw. DK des Vereins mit Mehrheitsbeschluss erfolgen, wenn das Mitglied in grober Weise gegen das Statut des Vereins verstoßen hat.

V.  Organisationsgrundsätze

a)     Der LSV ist ein einheitlicher und nach demokratischen Grundsätzen gegliederter Verein. Er
vereint gleichberechtigt seine Mitglieder und gleichberechtigten Sektionen und Allgemeinen
Sportgruppen. Der Aufbau des LSV beruht auf den Grundsätzen der freiwilligen sportlichen
Betätigung. Der Vorstand des LSV und die Leitungen der einzelnen Sektionen sind durch
Mitgliederversammlung in geheimer Abstimmung zu wählen. Beschlussfähigkeit ist gegeben, wenn
mehr als die Hälfte der wahlberechtigten Mitglieder bzw. Delegierte anwesend sind und die
Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich mindestens 2 Wochen vorher, unter
Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen worden ist. Über die Wahl entscheidet die Mehrheit
der Stimmen. Die Revisionskommission ist ein vom Vorstand unabhängiges Kontrollorgan. Sie
wird von der Delegiertenkonferenz bzw. Gesamtmitgliederversammlung gewählt und darf maximal
2 Wahlperioden tätig sein. Die Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht Mitglieder
gewählter Leitungen im Verein oder Kreissportausschuss sein.
b)     Der Vorstand:
Dem Vorstand gehören an:
der Vorsitzende und zwei Stellvertreter, jeder ist allein vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB
c)  Die Revisionskommission ist verantwortlich:
- für regelmäßige unangemeldete Kontrollen
- die Einhaltung des Statuts, der demokratischen Vorbereitung von Beschlüssen, der regelmäßigen Rechenschaftslegung der Vorstände und Leitungen
- der Planung, Bilanzierung, Verwendung und Nachweisführung aller finanziellen Mittel auf der Basis der gesetzlichen Bestimmungen und der Finanzrichtlinie
 
Die Kontrollergebnisse sind regelmäßig öffentlich auszuwerten.
 
Die Revisionskommission ist berechtigt;
- an allen Vorstands- bzw. Leitungssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen
- bei Prüfungen in alle Unterlagen Einsicht zu nehmen, von den Funktionären wahrheitsgetreue Auskünfte zu verlangen, bei Verstößen dem Vorstand Auflagen zu erteilen und diese zukontrollieren 
 
Bei groben Verstößen ist die Revisionskommission verpflichtet, vom Vorstand Veränderungen zu fordern bzw. die Mitgliederversammlung einzuberufen und Beschlüsse zu fassen.
 
Protokollführung:
 
Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und Vorstandssitzungen ist ein Protokoll zu fassen, welches gefaßte Beschlüsse beinhaltet. Das Protokoll ist zu unterzeichnen vom Protokollant sowie vom Vereinsvorsitzenden bzw. einer seiner Stellvertreter.

VI. Finanzierungsgrundsätze

Der LSV finanziert sich durch:
 
Mitgliedsbeiträge, der Höhe unter Beachtung der gegebenen Bedingungen und Möglichkeiten durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu entscheiden ist.
 
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann eine Veränderung beschlossen werden. Die Festlegung der Beitragshöhen wird ebenfalls durch die Mitgliederversammlung beschlossen.
 
- Einnahmen aus Spenden, Sammlungen, Stiftungen u.a.m., sowie die finanzielle Beiträge fördernder Mitglieder
- Einnahmen aus Sportveranstaltungen und anderen Dienstleistungen
- Werbung, Startgelder und Sportkurse für Anfänger
-  Zuwendungen aus der Kommune als gemeinnütziger Verein
-  Zuwendungen von Betrieben und Einrichtungen aller Eigentumsformen
 
Durch den Vorstand ist jährlich ein Haushalts- und Finanzplan zu erarbeiten und finanziellen Mittel mit dem größtmöglichen Nutzen einzusetzen (Grundlage: Finanzrichtlinien des Landesportbundes Sachsen)

VII. Rechtsstellung

Der LSV hat seinen Sitz in Tauscha.
Die Sektionen werden gegenüber den KFA's durch den Leiter oder eine beauftragte Person vertreten.

VIII. Internationaler Sportverkehr

Der Vorstand ist verantwortlich für alle internationalen Beziehungen und deren ordnungsgemäßen Durchführung.
Zu jeder Veranstaltung ist ein Mitglied des Vorstandes die hauptverantwortliche Person.

IX. Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fallt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Tauscha als juristische Person des öffentlichen Rechts, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

X.   Schlußbestimmungen

Das Statut kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit der wahlberechtigten Mitglieder geändert werden.
Die Sektionen beschließen, wenn notwendig, auf der Grundlage dieses Statutes eigene Satzungen.
 
Tauscha, 01.11.2003
Der Vorsitzende

Sportanlage

Unsere Mehrzweckhalle wird vielseitig genutzt. In erster Linie von unseren Vereinsmitgliedern zum trainieren, aber auch von Schulklassen und befreundeten Vereinen für Feiern oder andere Veranstaltungen. Egal, ob Volleyball, Hallenfußball, Tischtennis, Vereinsversammlung oder Abschlussball, die Halle mit Sanitärräumen, Geräteraum, Küche und Traverse bietet für alle Gelegenheiten das richtige Umfeld.


Der Bolzplatz….
Vor allem bei den Kindern und Jugendlichen ist der Bolzplatz mit den beiden Toren beliebt und wird auch rege genutzt.

Beachvolleyballfeld….
Gleich neben der Mehrzweckhalle befindet sich ein Beachvolleyballfeld für alle Mitglieder, die in ihrer Freizeit Volleyball spielen wollen.

Spielplatz….
Für unsere jungen Besucher aber auch unsere jungen Mitglieder steht ein kleiner Spielplatz mit Sandkasten und Klettergerüst bereit.